Handelsregisterauszug in Riegel am kaiserstuhl beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Riegel am Kaiserstuhl

Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Emmendingen
Einwohner
4035 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79359
Vorwahl
07642
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 31, 79359 Riegel am Kaiserstuhl
Website

FAQ

WER MUSS INS HANDELSREGISTER EINGETRAGEN WERDEN?
Alle rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen müssen in das Handelsregister eingetragen werden, um eine gesetzlich geregelte Existenz zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, OHG, PartG, eingetragene Genossenschaften und Vereine. Weiterhin müssen auch Änderungen oder Ergänzungen, die in den Satzungen dieser Unternehmen vorgenommen werden, in das Handelsregister eingetragen werden.
Wer muss sich im handelsregister eintragen?
Gesellschaften und Unternehmen, die gewerblich tätig sind, müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem GmbHs, OHGs, KGs, AGs, Einzelunternehmen, Einzelkaufleute und Personengesellschaften. Ebenfalls müssen sich Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, Anstalten und öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Handelsregister eintragen lassen.

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